Gutachten des Flottillenchefs zu den Verhandlungen über den Untergang von U 7.

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Am 21.01.1915 steuerte U 22 mit Kurs 115° auf der Rückkehr von einer achttägigen Fernunternehmung die Ems an und stand um 9 Uhr vormittags noch etwa 10 sm von der Ansegelungstonne entfernt. An demselben Morgen vor Hellwerden war U 7 aus der Ems ausgelaufen, um nach Zeebrügge zu gehen. Das Wetter war diesig, Wind Süd 6-7, Seegang 5.

Um 9 Uhr 12 Minuten wurde von U 22 U 7 gesichtet 4-6 Strich an Steuerbord. Da U 7 zu luvward stand, während auf U 22 der Ausblick nach Süden durch Wind und See stark erschwert wurde, nahm der Kommandant U 22 an, dass U 7 ihn schon vorher gesichtet hatte. Dass U 7 trotzdem weiterfuhr, ohne von U 22 Notiz zu nehmen, machte den Kommandanten von U 22 sofort argwöhnisch. Als U 22 nun auf U 7 zuhielt, hielt U 7 noch 1-2 Strich nach Backbord ab und bestärkte so den Verdacht auf U 22, dass er ihm weglaufen wollte. Verstärkt wurde der Verdacht weiterhin dadurch, dass infolge des Seegangs der für unsere Boote typische Wellenbrecher nicht zu erkennen war, dass das Boot den Schornstein, der sonst halb oder ganz aufgerichtet gefahren wird, niedergelegt hatte und dass es völlig rauchlos fuhr, während diese Boote sonst einen auffallend starken weißen Rauch entwickeln.

U 22 kam, an Steuerbord achteraus von U 7 stehend, allmählich auf, worauf U 7 um 4 Strich nach Backbord abdrehte. Der Kommandant U 22 beurteilte die Situation nun folgendermaßen: Er glaubte ein englisches Unterseeboot vor sich zu haben, dessen Taucheinrichtungen durch die Stürme der letzten Tage beschädigt seien und das nun versuchte nur über Wasser nach Westen fortzulaufen. Als sich dies bei der höheren Geschwindigkeit von U 22 als unmöglich erwies, drehte er nach Backbord ab, um den Verfolger in seinen Heckschuss hineinlaufen zu lassen.

U 22 wich dieser Gefahr aus, indem er einen Kreis nach Steuerbord schlug; gleichzeitig wurden beide Bugtorpedos klar gemacht. U 7 nahm währenddessen den alten Kurs wieder auf, wodurch U 22 den Eindruck erhielt, dass U 7 nach Vereitelung seines Heckschussversuchs seinen Ursprungskurs weiter verfolgen wolle.

U 22 stand nun im Kielwasser von U 7 und setzte sich ca. 2 Strich nach Backbord heraus, um diesem mit Sicherheit keine Schussgelegenheit zu geben. Da anzunehmen war, dass keines von beiden Booten dem Gegner Gelegenheit zum Torpedoschuss geben würde, sah der Kommandant U 22 die Möglichkeit eines Enterkampfes voraus und bewaffnete seine Mannschaft mit Pistolen.

Nach ca. 5 Minuten drehte U 7 von neuem nach Backbord und erweckte auf U 22 die bestimmte Vermutung, er wolle nach Versagen aller anderen Maßnahmen nun die Entscheidung durch Kehrtmachen zum Bug- oder Bug-Winkelschuss herbeiführen.

U 22 kam dem zuvor, indem er beide Bugrohre abschoss, während U 7 in der Drehung quer vor ihm lag. Tatsächlich hatte U 7 in dieser Stellung gestoppt und hatte sich dadurch unglücklicherweise der Möglichkeit kräftiger Ausweichmanöver vor den herankommenden Torpedos begeben.

Erkennungssignale

U 22 schoss kurz nach Sichten von U 7 die vorgeschriebene Leuchtpatrone B; diese wurde auch von U 7 ebenso beantwortet, aber so flach gefeuert, dass ihre Eigenart, die Auflösung in viele Einzelsterne nicht sicher erkannt werden konnte. Dasselbe war auch beim zweiten Wechsel der Erkennungssignale der Fall. Den zweiten Wechsel von Erkennungssignalen nahm der Kommandant U 22 in der ausgesprochenen Absicht vor, die Leuchtpatronen der beiden Boote noch einmal genau zu vergleichen. Das Ergebnis war die Überzeugung, dass es sich um verschiedene Patronen handele und das die Erkennungssignale von U 7 absichtlich so flach geschossen wurden, um die Verschiedenheit zu verschleiern. Die Vermutung, dass die Engländer unsere Erkennungssignale erfahren haben könnten – vielleicht durch Hebung von U 11 – bestärkte sich bei Kommandant und Wachoffizier von U 22 dadurch, dass kurz vorher Erkennungssignalschlüssel und Kriegssignalbuchschlüssel geändert worden waren.

U 22 versuchte dann noch durch Winkspruch eine Verbindung herzustellen; trotzdem der Winkende allein frei auf dem Turm stand und längere Zeit anwinkte – die Angaben schwanken zwischen 4 und 15 Minuten – wurde auf U 22 ein Verstandenzeichen von U 7 nicht bemerkt.

Die gemäß Befehl 3011F eingeführte Erkennungssignal-Flagge fuhr U 7 nicht.

Schließlich wäre noch ein Versuch mit Sternsignal Erkennungssignal in Frage gekommen; dieser unterblieb, da Kommandant und das gesamte Brückenpersonal U 22 nach allem vorhergegangenem fest überzeugt waren, einen Engländer vor sich zu heben. Ein solcher Versuch würde voraussichtlich auch praktisch nichts geändert haben, da die roten und grünen Sterne bei Tage, besonders bei diesigem Wetter kaum zu sehen sind, wie dies bei den Versuchen festgestellt wurde, die zur Einführung der Leuchtpatrone B führten.

Beurteilung

Der Hergang ist durch die übereinstimmenden Aussagen aller Beteiligten, soweit diese noch leben, klargestellt.

Welche Überlegungen den Kommandanten von U 7 zu seinem Verhalten veranlasst haben, ist nicht mehr festzustellen.

Andererseits muss dem Kommandanten U 22 zugestanden werden, dass er nach Lage der Dinge annehmen musste, einen Feind vor sich zu haben, auch sein Wachoffizier und Nr.1, die beide schon mehrere Feindunternehmungen mit feindlicher Gegenwirkung mitgemacht hatten, waren derselben bestimmten Ansicht. Zu bemerken ist hierbei, dass nach den vorliegenden Vernehmungen von U 7 aus offenbar kein Versuch zur Klärung der Situation gemacht wurde – weder Erkennungssignal noch Winkspruch, noch Aufrichten des Schornsteins und Zeigen von Petrolqualms. Es mag dies seine Erklärung darin finden, dass U 7 das andere Boot als eigenes des Typs U 19 erkannt hatte, und die Lage deshalb gar nicht als gefährlich betrachtete.

Nach meiner Überzeugung trifft den Kommandanten U 22 keine Schuld an dem Untergang von U 7; ebenso wenig eine andere Person der Besatzung von U 22. Kapitänleutnant Hoppe hat sich nach meiner Beobachtung und nach Meldung seines Halbflottillenchefs bei allen ihm bisher gestellten Aufgaben durch größte Ruhe und Besonnenheit ausgezeichnet. Auch im vorliegenden Fall hat er – unter der berechtigten Voraussetzung, einen Feind vor sich zu haben – ruhig, energisch und geschickt gehandelt.

Weitere Behandlung

Ich beantrage gehorsamst von der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen Kapitänleutnant Hoppe oder einem anderen Angehörigen der beteiligten Boote abzusehen aus folgenden Gründen:

    1. Ich halte es für ausgeschlossen, dass ein Gericht zu einer Verurteilung kommen kann.

    2. Die von Kaiserlichen Kommando angeordnete Geheimhaltung würde sich bei Durchführung eines Gerichtsverfahrens wohl kaum in der erforderlichen Weise durchführen lassen.
    3. Soweit mir dies bekannt geworden ist, sind im Landkriege mehrfach gegenseitige Beschießungen eigener Truppenteile vorgekommen, ohne zu einem gerichtlichen Verfahren Veranlassung zu geben.

Maßnahmen innerhalb der Unterseebootsflotille

Nach erfolgter Entscheidung des Kaiserlichen Kommandos soll den Kommandanten der Flottille eine kurze Schilderung des Herganges vertraulich bekannt gegeben werden mit dem Hinweis, dass in zweifelhaften Lagen unter allen Umständen dem Gegner das Heck, und keinesfalls die Breitseite zu zeigen ist, um den anderen, wenn er sich als Feind erweisen sollte, keine Schussgelegenheit zu bieten.

Allgemein wird erneut auf die Wichtigkeit der Erkennungssignale und deren exakte Bedienung hingewiesen werden. Trotz der sonstigen Unzulänglichkeit der der Unterseeboots-Erkennungssignale würden sie bei zweckmäßiger Bedienung im vorliegenden Falle zur Klärung der Situation genügt haben.

Es ist zu erwarten, dass wir nunmehr in absehbarer Zeit ein neues brauchbares, auch für Unterwasserfahrt verwendbares neuartiges Erkennungssignal für Unterseeboote erhalten werden.

Wilhelmshaven, den 2. Februar 1915

gez. Bauer

Korvettenkapitän und Flottillenchef